Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Gültigkeit der Bestimmungen
Markus Schätzle (im folgenden Schätzle Media genannt) führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen. Abweichende Bedingungen erkenne ich nicht an, es sei denn, ich stimme ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§2 Vertragsabschluss
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per E-Mail.
§3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.
§4 Verbindlichkeit eines Auftrags
Für einen online, per Kontaktformular oder Anfrage per Email vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an Schätzle Media wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Nach Annahme des Auftrages durch Schätzle Media und schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als Antwort auf zuvor gesendete E-Mails gilt der Auftrag als angenommen.
§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Schätzle Media die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausgehende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf vereinbarter Stundensatzbasis.
§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zuständig für die vollständige, rechtzeitige und fehlerfreie Lieferung aller benötigten Ausgangsmaterialien wie z.B. Texte, Logos und zu importierende Daten (z.B. Produktdaten für einen Shop). Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die Schätzle Media beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Schätzle Media von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§7 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der vorherigen Absprache. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.
§8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Schätzle Media erstellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung, welche unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen ist.
§8a Die Abnahme
hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch Schätzle Media – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
§8b Eine Nichtabnahme
unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Schätzle Media behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
§8c Bei Zahlungsverzug
kann Schätzle Media Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§9 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der abgegebenen individuellen Angeboten oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.
§10 Gewährleistung, Mängel
Schätzle Media verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (CMS, Shopsysteme, Plugins etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Schätzle Media haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.
§11 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Schätzle Media bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schätzle Media haftet nach Abschluss der Arbeiten nicht für aus unterlassenen oder selbst eingespielten Homepage-Updates entstandenen Schäden.
§12 Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Schätzle Media die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch Schätzle Media bearbeiteten Webseite nebst E-Mail Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet Schätzle Media an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.
§13 Gerichtsstandort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist wahlweise Lahr oder Offenburg Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§14 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. §139 BGB ist ausgeschlossen.